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Nennung

FERDINAND PORSCHE LANDPARTIE, von 5. bis 6. September 2025

Die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge ist auf maximal 25 begrenzt. Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

NENNGELD

Freitag & Samstag

• Fahrer inkl. Fahrzeug: 245,-
• Beifahrer oder Begleitperson: 210,-

Leistungen:
Fahrer: Organisation, Startnummer, Fahrtenbuch, Teilnehmergeschenk, Servicefahrzeug, Verpflegung während der Veranstaltung, Abendessen am Freitag und Samstag.
Beifahrer: Organisation, Verpflegung während der Veranstaltung, Abendessen am Freitag und Samstag.

Nenngeld ist Reuegeld.

Kontodaten:
Salzburger Sparkasse, AT39 2040 4000 4109 9904, BIC – SBGSAT2SXXX: „Porsche Landpartie + Nachname“

Nennformular

Felder mit * müssen bitte ausgefüllt werden!

FAHRZEUG

FAHRER - BEIFAHRER

Fahrer

Beifahrer

MITFAHRER

Begleitperson 1

Begleitperson 2

NENNGELD:

EUR

Folgende Leistungen sind darin enthalten:
Fahrer: Organisation, Startnummer, Teilnehmergeschenk, Servicefahrzeug, Verpflegung während der Veranstaltung am Freitag und Samstag
Beifahrer/Mitfahrer: Organisation, Verpflegung während der Veranstaltung am Freitag und Samstag

Bankverbindung:
Salzburger Sparkasse, AT39 2040 4000 4109 9904, BIC – SBGSAT2SXXX: „Porsche Landpartie + Nachname“


Die Nennung kann nur berücksichtigt werden, wenn das Nennformular vollständig ausgefüllt und das Nenngeld in voller Höhe einbezahlt ist.

Nennformular als PDF Download

JETZT herunterladen

Haftungsverzicht
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer und wenn identisch: Fahrzeugeigentümer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Ist der Teilnehmer nicht der Fahrzeugeigentümer, so hat er seine Haftung gegenüber diesem vorher zu klären – diese ist keine rechtliche Angelegenheit des Veranstalters.

Die Teilnehmer tragen im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachte Schäden. Die Teilnehmer verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen und zwar gegen den Veranstalter, den Organisatoren, Helfer, Grundstückseigentümer, Behörden, Erfüllungsgehilfen, anderen Teilnehmer und anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Der Fahrer und Beifahrer verpflichtet sich, den Veranstalter und Organisator schaden- und klaglos zu halten, sollten von dritter Seite Ansprüche gegen den Veranstalter oder Behörden geltend gemacht werden, die während der Veranstaltung durch Lenker, Beifahrer und Fahrzeuge oder andere Beteiligte der Veranstaltung unverschuldet oder verschuldet verursacht wurden. Dies betrifft insbesondere auch allfällige Inanspruchnahmen, welche aus Regressen von dritter Seite auf Grund vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Schadenswiedergutmachungs-verpflichtungen getätigt wurden.

Eine Bewachung der Fahrzeuge wird ausdrücklich nicht vereinbart.

Für Witterungseinflüsse auf die Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Gewähr oder Haftung, ebenso wenig für eine Verschiebung der Startzeiten, Verkürzung der Fahrtzeiten oder eine Absage aufgrund nicht befahrbarer Straße. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Nenngeldes.

Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung unabhängig von den Witterungsverhältnissen oder auf Erstattung der Nenngelder besteht nicht.

Das Nenngeld ist Reuegeld. (Bei Rücknahme der Nennung bis 10 Wochen vor der Veranstaltung werden 50% erstattet. Bei Rücknahme der Nennung bis 8 Wochen vor der Veranstaltung werden 30% erstattet. Bei Rücknahme der Nennung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung werden 15% erstattet. Danach erfolgt keine Erstattung mehr – ebenso bei Nichterscheinen.)

Die Teilnehmer bestätigen mit ihren Unterschriften auf dem Nennformular, vom Inhalt der vorliegenden Durchführungsbestimmung (veröffentlicht auf der Veranstalter-Webseite und im Info-Büro vor Ort), einschließlich des Haftungsverzichts, Kenntnis genommen und ausdrücklich anerkannt zu haben. Sie bestätigen, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben zutreffen.

Während der gesamten Veranstaltung werden die Fahrzeuge und auch die Teilnehmer bildlich festgehalten. Mit ihrer Unterschrift erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass der Veranstalter das Film-, Foto-, und Videomaterial uneingeschränkt, auch im Sinne einer werblichen Weitervermarktung nutzen kann. Die Teilnehmer übertragen dem Veranstalter unentgeltlich alle Rechte (z.B. Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte etc.), die im Zusammenhang mit der Verwertung des vorgenannten Materials in ihrer Person entstehen können.

Die Teilnehmer nehmen alle an der Fahrerbesprechung vor der Veranstaltung teil; dies ist eine Präsenzveranstaltung – die Teilnahme ist verpflichtend.

Für Fahrzeuge ohne Straßenzulassung (TÜV oder Pickerl und Zulassungs-Bescheinigung, Nummernschilder etc. als Nachweis bei Sichtkontrolle durch die Abnahme-Mitarbeiter des Veranstalters bzw. den OSK-Kommissar) muss der Eigentümer einen Haftpflicht- und Versicherungsnachweis zwingend nachweisen, damit das Fahrzeug zur Teilnahme zugelassen werden kann (auch Kurzzeit-Versicherung möglich).

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Kontakt

fahr(T)raum
Passauer Straße 30
5163 Mattsee – Salzburg – Österreich

Telefon: +43 6217 592 32
E-Mail: office@fahrtraum.at

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